Sie haben aus gesundheitlichen Gründen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, der von dem Rentenversicherungsträger abgelehnt worden ist.
Die Krankenkasse hat die Kostenübernahme für eine Behandlung oder ein Hilfsmittel abgelehnt.
Ihnen steht eine höhere Pflegestufe zu, die von der Pflegeversicherung nicht anerkannt wird.
Das Versorgungsamt hat den Ihnen zustehenden Grad der Behinderung bzw. die Schwerbehinderteneigenschaft oder den Ihnen zustehenden Nachteilsausgleich abgelehnt.
Sie haben einen Arbeitsunfall erlitten, der von dem Unfallversicherungsträger nicht oder nicht ausreichend entschädigt wird.
Ihr Anspruch auf Elterngeld wird von dem Versorgungsamt nicht oder nicht in vollem Umfang anerkannt.
Sie sind Opfer einer Gewalttat geworden und wollen Ihren Anspruch auf Opferentschädigung gegenüber der Versorgungsverwaltung durchsetzen.